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   OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2019 - 3 M 153/19   

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https://dejure.org/2019,32032
OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2019 - 3 M 153/19 (https://dejure.org/2019,32032)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.08.2019 - 3 M 153/19 (https://dejure.org/2019,32032)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. August 2019 - 3 M 153/19 (https://dejure.org/2019,32032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Auslegung eines Bescheides der Widerspruchsbehörde, mit dem der Ausgangsbescheid vollständig aufgehoben und sodann in einzelnen Regelungspunkten neu gefasst wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 79 Abs. 2
    Verböserung; reformatio in peius; objektiver Empfängerhorizont; Zwangsgeldandrohung; Ausgangsbescheid; Widerspruchsbescheid; Auslegung; Rechtsschutzbedürfnis

  • rechtsportal.de

    VwGO § 79 Abs. 2
    Anforderungen an die Auslegung eines Bescheides der Widerspruchsbehörde; Vollständige Aufhebung des Ausgangsbescheids; Neufassung des Ausgangsbescheids in einigen Punkten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 419
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 51.84

    Widerspruchsverfahren - Reformatio in peius - Abänderung zum Nachteil des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2019 - 3 M 153/19
    Keiner weiteren Erörterung bedarf ferner die Frage, ob sich die in der Hauptsache erhobene Klage und der Antrag auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zutreffend gemäß § 79 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 78 Abs. 2 VwGO gegen den Antragsgegner richten oder ob vielmehr die Ausgangsbehörde richtiger Beklagter und Antragsgegner bleibt, wenn die Klage sich zunächst gegen den Ausgangsbescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides gerichtet hat und der Klageantrag - wie hier - erst während des Klageverfahrens auf den verbösernden Teil des Widerspruchsbescheides beschränkt wird (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. August 1986 - 7 C 51.84 -, juris Rn. 11; Happ, in: Eyermann, VwGO, § 78 Rn. 24).
  • BVerwG, 24.07.2018 - 6 B 75.17

    Berechtigung zur Führung eines ausländischen Professorentitels; freie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2019 - 3 M 153/19
    Nach dem für die Auslegung verwaltungsbehördlicher Willenserklärungen allein maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 6 B 75.17 -, juris Rn. 8 [m. w. N.]) hat der Antragsgegner die in Ziffer I.1.
  • OVG Brandenburg, 20.11.2003 - 4 A 277/02

    Namensrecht, Berufung, Isolierte Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2019 - 3 M 153/19
    Es bedarf hier keiner weiteren Erörterung, ob und inwieweit der Antragsgegner im Fall einer gerichtlichen (Teil-)Aufhebung seines Widerspruchsbescheides erneut über den Widerspruch der Antragstellerin entscheiden kann bzw. muss (vgl. hierzu etwa Brenner, a. a. O. Rn. 36 [m. w. N.]; Pietzcker, a. a. O. Rn. 8; OVG NRW, Urteil vom 20. November 2003 - 4 A 277/02 -, juris Rn. 34).
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